НОВОСТИ      10.06.2023

DIE AUSSCHREIBUNG ZUR DURCHFÜHRUNG eines  „Sommersprachlager am Issyk-Kul-See “

Die GS „Deutscher Humanitärer Hilfsfonds“ führt im Jahr 2023 das Projekt „Sommersprachlager“ am Issyk-Kul-See durch. Im Rahmen des Projekts ist geplant, innerhalb von 10 Kalendertagen ein Sommercamp für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren in der Anzahl von 33 Teilnehmern und 11 Personen des Personals durchzuführen. Die Gesamtteilnehmerzahl beträgt 44 Personen.

Ungefähre Dauer des Camps: vom 20.08.2023 bis 29.08.2023. (10 Kalendertage in der zweiten Augusthälfte)

Die detaillierten Anforderungen an ein Gästehaus (Pension) sind in Anhang Nr. 1 aufgeführt.

Wenn Sie an diesen Informationen interessiert sind, bitten wir Sie, uns Ihr kommerzielles Angebot für den Preis, einschließlich der Kosten für vier Mahlzeiten pro Tag, mit einer detaillierten Beschreibung des Gästehauses (Pension) und der Lebensbedingungen zur Prüfung zuzusenden, um unseren Anforderungen gerecht zu werden.

Im Falle, dass diese Informationen für eine Entscheidung nicht ausreichen werden, behält sich die GS „Deutscher Humanitärer Hilfsfonds“ das Recht vor, zusätzliche Informationen anzufordern, einschließlich des Gästehauses (Pension) zu besichtigen. Das Gästehaus (Pension) muss dem Vertreter der GS „Deutscher Humanitärer Hilfsfonds“ nach vorheriger Absprache bei der Ankunft die Möglichkeit geben, die vorgesehenen Flächen zu besichtigen.

Wir bitten Sie, ein kommerzielles Angebot in elektronischer Form oder als einen Brief mit der Aufschrift: „Kommerzielles Angebot für die Durchführung eines „Sommersprachlagers am Issyk-Kul-See“ an der Adresse: Bischkek,  Akhunbaevastraße 140, bis 30.06.2023  17:00 Uhr senden.

Die Zahlungsart – Überweisung in Landeswährung (Som) mit der Bereitstellung von Finanzberichtsdokumenten gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Kirgisischen Republik.

Falls Sie Fragen haben, können Sie täglich, außer samstags und sonntags,  anrufen:

996-554-552-557; 54-23-36; 54-23-37;

Anhang 1, auf Seite 1: Anforderungen für das Gästehaus (Pension)

 

Anhang Nr. 1 zur Ausschreibung zur Durchführung eines  „Sommersprachlager am Issyk-Kul-See “

 

Das Gästehaus (Pension) sollte sich auf die Organisation von Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche spezialisieren und außerdem über Folgendes verfügen:

 

  1. Die Klassen:

1.1 isolierte Räume für die Durchführung von Parallelunterricht in 2 Gruppen.

1.2 Der Raum muss über eine Klassentafel  (Marker- oder Kreidetafel), Stühle für jeden Teilnehmer und einen Tisch für den Lehrer verfügen.

 

  1. Das Gelände:

2.1 Das Gelände des Ferienheims muss gepflegt sein und über eine große Anzahl mehrjähriger Grünflächen verfügen.

2.2 Auf dem Gelände des Gästehauses (Pension) muss ein Mini-Fußballfeld vorhanden sein

2.3 Das Vorhandensein den Raum (z. B. ein Konferenzraum) für 40-50 Personen

2.4 Der Aufführungsort (Amphitheater, Sommerbühne etc.)

 

  1. Personal, Sicherheit:

3.1 Die Sicherheit des Gästehauses (Pension) muss durch Sicherheitsbeamte organisiert werden

3.2 Auf dem Gelände des Gästehauses (Pension) sollte eine Beschränkung der Anwesenheit unbefugter Personen sowohl tagsüber als auch abends eingerichtet werden.

3.3 Alkoholische Getränke dürfen auf dem Gelände des Gästehauses (Pension) nicht verkauft werden.

 

  1. Die Wohnräume:

4.1 Die Unterkunft der Camp-Teilnehmer sollte kompakt sein, d.h. in einem Gebäude

4.2 Im Wohnzimmer sollten weiche Betten, ein Stuhl für jeden Teilnehmer, ein Tisch, ein Kleiderschrank und Nachttische zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände gemäß den Normen von 4 m2 Fläche für jede Person vorhanden sein.

 

  1. Die Hygienestandards

5.1 1 Badezimmer (Toilette, Waschbecken, Dusche), das den hygienischen Standards entspricht, pro Abteilung, in der nicht mehr als 8 Personen leben.

5.2 Alle sanitären und epidemiologischen Vorschriften zur Verhinderung der Ausbreitung einer COVID-Infektion müssen eingehalten werden

 

  1. Medizinische Unterstützung

6.1 Eine qualifizierte medizinische Notfallversorgung muss gewährleistet sein

6.2 Auf dem Gelände des Gästehauses (Pension) muss ein speziell ausgestatteter Erste-Hilfe-Posten vorhanden sein

6.3 Verfügbarkeit von Fahrzeugen für die Notfalllieferung des Patienten ins Krankenhaus usw.

 

  1. Die Verfügbarkeit des Gästehauses (Pension)

7.1 Im Gästehaus muss ein Telefon- und Internetanschluss vorhanden sein.

7.2 Zur Lösung organisatorischer Probleme ist ein Ansprechpartner zu ernennen.

 

  1. Sonstige Regeln

8.1 Alle Bedingungen zwischen der Organisation und dem Gästehaus  müssen vertraglich vereinbart werden.

 

Separate Angelegenheiten zwischen der Organisation und dem Gästehaus werden im Vertrag ausgehandelt! Im Preis des Ferienschecks können zusätzlich bereitgestellte Räumlichkeiten (idealerweise 3 Räumlichkeiten), die Nutzung der Aula oder des Amphitheaters, der Sommer- und Sportplätze enthalten sein.

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