НОВОСТИ      28.08.2022

81 Jahre seit der Deportation der Wolgadeutschen

Am 28. August 1941 erlebten die Russlanddeutschen eine Tragödie, die sie ihrer Heimat beraubte und in der Erinnerung als eine grausame Aktion namens Deportation blieb.

Nach der Veröffentlichung des Dekrets des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 „Über die Umsiedlung der Wolgadeutschen“  wurde die Autonome Republik der Wolgadeutschen gelöscht und die Deportation der Deutschen vollgezogen.

Den Deutschen wurde befohlen, sich innerhalb von 24 Stunden auf die Umsiedlung vorzubereiten und mit einer begrenzten Menge ihres Eigentums an Sammelstellen anzukommen. Die deutschen Einwohner der Republik wurden in abgelegene Gebiete Sibiriens, Kasachstans und Zentralasiens, einschließlich Kirgisistans, gebracht.

Gemäß diesem Dekret wurden im September-Oktober 1941 446.480 sowjetische Deutsche deportiert. In den folgenden Monaten betraf die Deportation fast die gesamte deutsche Bevölkerung, die auf dem von der Wehrmacht nicht besetzten Gebiet des europäischen Russlands und Transkaukasiens lebte. Die Umsiedlung der Deutschen erfolgte schrittweise und war bis Mai 1942 abgeschlossen. Insgesamt wurden in den Kriegsjahren bis zu 950 Tausend Deutsche umgesiedelt.

1942 begann die Mobilisierung in Arbeiterkolonnen. Männer im Alter von 15 bis 55 Jahren und Frauen im Alter von 16 bis 45 Jahren mit Kindern über 3 Jahren wurden in den sogenannten Arbeiterkolonnen, später Trudarmee genannt, mobilisiert.

Die mobilisierten Deutschen bauten Fabriken, waren als Holzfäller tätig und arbeiteten in Bergwerken. Die Trudarmee wurde erst 1947 aufgelöst. Überlebende Deutsche durften nur in die Orte ihrer Vertreibung zurückkehren: in den Ural, Sibirien, Kasachstan, wo ihre Verwandten waren. Gemäß dem Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR wurden alle während des Zweiten Weltkriegs vertriebenen Personen für immer zum Exil für die Flucht aus Zwangssiedlungen mit einer Strafe von 20 Jahren Zwangsarbeit verurteilt.

Bis 1956 befand sich die überwiegende Mehrheit der Deutschen in ihren Wohnorten in Sondersiedlungen und war gezwungen, sich monatlich bei der Kommandantur zu melden. Ausgenommen hiervon waren vor allem Deutsche, die bis 1941 im asiatischen Teil der UdSSR (außer Transkaukasien) lebten und von keiner Zwangsräumung betroffen waren

Nach 1945

Ab 1945 erfolgte die Massendeportation ehemaliger „Sowjetdeutsche“ zusammen mit anderen ehemaligen Sowjetbürgern aus europäischen Ländern als Sonderkontingent an Bestrafungsstätten.

1948 wurden die Haftbedingungen für Sowjetdeutsche verschärft, was zu neuen Zwangsumsiedlungen führte. 1948 wurden Sowjetdeutsche, die zuvor aus Stalinabad dorthin vertrieben worden waren, zur landwirtschaftlichen Arbeit in die Kolchose Akgazy im Oktjabrskij-Gebiet geschickt.

Erst Ende 1955 schafften die Behörden das Regime der „Sondersiedlung“ für die Deutschen mit regelmäßigerAnmeldung bei der Kommandantur ab und erlaubten ihnen erst 1972 die freie Wahl ihres Wohnortes.

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